Stationäre Pflegeheime oder ambulante Dienste
Seit Mitte 2021 ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur(TI) grundsätzlich möglich und ab Mitte 2024 für ambulanten Pflegedienste auch verpflichtend.
Um die Anbindung der Pflegeeinrichtungen voranzutreiben, wurde durch den GKV Spitzenverband ein Modellprogramm initiiert. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes.
Die Kosten für die Anbindung wird im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung zwischen den Berufsverbänden der Pflege und dem GKV Spitzenverband gefördert. Die Förderung kann über das Antrags-Portal der GKV eingefordert werden.