Zertifizierungen

Der Zukunft verantwortlich, der Sicherheit verpflichtet.

Wer die Technologien von Morgen entwickelt, trägt Verantwortung für dieses Morgen. CHERRY legt deshalb großen Wert darauf seine Produkte möglichst sicher und ergonomisch zu gestalten.

Interessiert? Hier stellen wir Ihnen umfassende Informationen zu den einzelnen Zertifikaten zur Verfügung, mit denen die einzelnen CHERRY Produkte ausgezeichnet sind.

Elektromagnetische Verträglichkeit

Die nachfolgenden Zulassungen stellen in den jeweiligen Ländern sicher, dass von elektronischen Produkten nur begrenzte elektromagnetische Störstrahlungen ausgehen. Manche dieser Zulassungen stellen auch Anforderungen an die Störfestigkeit (elektromagnetische Robustheit) an elektronische Produkte. Die internationalen Standards CISPR 32 (Störausstrahlung) und CISPR 24 (Störfestigkeit) dienen weltweit als Basis nationaler Standards die als Anforderungen für die jeweilige Länderzulassung dienen.

Bei den beschriebenen Anforderungen handelt es sich häufig um gesetzliche Mindestanforderungen die verpflichtend erfüllt werden müssen. Darüber hinaus erfüllen manche unserer Produkte auch höhere Anforderungen um z.B. auch den Anforderungen in industrieller Umgebung gerecht zu werden.

Konformitätszeichen basierend auf Herstellererklärungen

Durch die in diesem Absatz aufgeführten Konformitätszeichen bestätigt ein Hersteller die Übereinstimmung des gekennzeichneten Produktes mit den geltenden Richtlinien und Gesetzen der jeweiligen Länder und Regionen. Um sicherzustellen, dass die relevanten Anforderungen eingehalten werden ist die Marktüberwachung durch eine regionale Behörde ein übliches Mittel.

EMV- Richtlinie und RED - Richtlinie

Als Grundlage zur Bestätigung der EMV- Richtlinie werden die europäischen Standards EN 55032 (Störausstrahlung) und EN 55035 (Störfestigkeit) herangezogen. CE ist in Europa verpflichtend.

CFR 47 Part 15; Subpart B (Unintentional Radiators)

FCC (Federal Communication Commission) ist eine unabhängige Behörde in den USA die u. a. die Anforderungen in der FCC Richtlinie CFR 47 FCC Part 15 definiert. Diese Richtlinie beschreibt die Anforderungen und Grenzwert für die Störausstrahlung elektronischer Produkte. FCC ist in den USA verpflichtend.

VCCI TECHNISCHE ANFORDERUNGEN V-3

VCCI (Voluntary Control Council for Interference of IT Equipment) ist ein Rat mit Sitz in Japan, der die Anforderungen an die von IT-Produkten ausgehende Störstrahlung definiert. Diese Anforderungen beruhen hauptsächlich auf der internationalen Norm CISPR 32 (Störstrahlung). VCCI ist ein freiwilliges Prüfzeichen für den japanischen Markt. Auch die Marktüberwachung wird von der VCCI durchgeführt.

ICES-003 „ITE – Limits and methods of measurement”

IECS-003 ist eine kanadische Richtlinie, der kanadischen Behörde Industry Canada. Diese Richtlinie definiert die Anforderungen an die Störausstrahlung von elektronischen Produkten, vergleichbar mit den Anforderungen unter FCC. Die Richtlinie referenziert auf den kanadischen Standard CAN/CSA CISPR 22. ICES-003 ist in Kanada verpflichtend.

CNS 13438

BSMI (Bureau of Standards, Metrology and Inspection) ist eine Behörde in Taiwan die unter anderem nationale Standards entwickelt und Zertifizierungs- und Test Services zur Verfügung stellt. Der Standard CNS 13438 definiert Messmethoden und Grenzwert bzgl. der Störabstrahlung von IT- Geräten. Die Messungen müssen durch ein akkreditiertes Labor in Taiwan durchgeführt werden.

 

KCC

KCC (Korea Communication Commission) ist eine Behörde in Süd- Korea die ähnlich Aufgaben wie FCC in den USA übernimmt. U.a. definiert die Behörde auch die Anfoderungen bzgl. Störausstrahlung und Störfestigkeit von IT- Geräten im Electrical Communication Basic Law. Die Zertifizierung der Geräte erfolgt direkt durch die Behörde in Korea nach den lokalen Standards KN 32 / KN 35.

Radiocommunication Act 1992 (Section 182)

Das RCM Zeichen ist ein Konformitätszeichen wodurch ein Hersteller die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bzgl. der elektromagnetischen Anforderungen in Australien und Neuseeland bestätigt. Als Grundlage zur Bestätigung der Anforderungen dient der Standard AS/NZS CISPR 22 (Störausstrahlung) RCM ist in Australien und Neuseeland verpflichtend.

Sicherheit und Ergonomie

Die nachfolgenden beschriebenen Zulassungen und Anforderungen beziehen sich im Allgemeinen auf den Aspekt der Produktsicherheit. Für IT- Geräte ist hier der internationale Sicherheitsstandard IEC 60950-1 (Sicherheit von elektronischen Geräten im Bereich von Audio/Video, Informationstechnologie und Kommunikationstechnologie) zu berücksichtigen sowie die Normenreihe für Ergonomie bei Eingabegeräten EN ISO 9241-4xx.

Bei den beschriebenen Zulassungen handelt es sich um freiwillige Prüfzeichen, die dazu dienen können gesetzliche Anforderungen in bestimmten Regionen und Ländern nachzuweisen.

Herstellererklärung & Zertifizierungen

EK1-ITB 2000

EK1-ITB 2000

GS (Geprüfte Sicherheit) ist ein deutsches Prüfzeichen, dass von verschiedenen Prüfstellen wie z.B. VDE, TÜV Rheinland oder auch UL vergeben werden kann. Als Grundlage für die Vergabe des Prüfzeichens dienen die Vergabegrundlagen EK1 ITB-2000. Diese Vergabegrundlagen werden jährlich von verschiedenen Prüfstellen überarbeitet und ggf. ergänzt. Unter anderem wird darin auf Standards zur Produktsicherheit wie z.B. EN 60950-1 oder Ergonomie wie z.B. DIN EN ISO 9241-4xx referenziert. Die GS- Prüfgrundlagen sind auf der Internetseite der ZLS www.zls-muenchen.de unter der Rubrik Erfahrungsaustausch/EK1 veröffentlicht.

UL 60950-1 - Logo

UL 60950-1

UL (Underwriters Laboratories) ist eine Organisation in den USA die bereits 1894 gegründet wurde auf Veranlassung der Brandversicherer um für elektrische Geräte Prüfvorschriften zu definieren und diese danach zu prüfen. Als Prüfgrundlage für IT- Geräte dient der Standard UL 60950-1 der Anforderungen an die elektrische Sicherheit von IT- Geräten definiert. Darunter fallen dann auch Anforderungen an Materialien hinsichtlich thermischer Stabilität, Isolationsfähigkeit und Flammbarkeit.

DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"

Dieser Leitfaden der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG), ehemals BGI650, konkretisiert die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, ergonomischen und arbeitspsychologischen Anforderungen für die Gestaltung und den Betrieb von Bildschirmarbeitsplatzgeräten. Diese Anforderungen gehen teilweise über die Anforderungen einer GS- Prüfung hinaus. Das DGUV- Zeichen ist ein Prüfzeichen der Berufsgenossenschaft um die Einhaltung von BG- Grundsätzen zu bestätigen. Dies wird jedoch für IT- Geräte von der VBG nicht mehr vergeben. Die Prüfung von IT- Geräten wurde im Jahr 2006 eingestellt. Die Bestätigung dieser Anforderungen kann deshalb nur noch durch den Hersteller selbst erfolgen.

Schadstoffe und Nachhaltigkeit

Herstellererklärung & Zertifizierungen

Icon of EK1-ITB 2000 ZEK 01.4-08

EK1-ITB 2000 ZEK 01.4-08

In den Vergaberichtlinien für das GS- Zeichen bei IT- Geräten wird u.a. auch die Beschränkung von PAK (Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe) in berührbaren Kunststoffen gefordert. PAK‘s können durch Weichmacheröle oder durch Ruß als Schwarzpigment in Kunststoffe eingebracht werden. Viele PAK haben krebserregende, erbgutverändernde und / oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. Derzeit umfasst die Beschränkung durch das GS- Zeichen 18 verschiedene Stoffe. Bei Kunststoffen die länger als 30 sec. während des Gebrauchs berührt werden müssen ist ein Summengrenzwert für alle 18 Stoffe von 10mg/kg definiert.

Icon of EU Directive 2011/65/EU

EU- Richtlinie 2011/65/EU

Mit dem Inkrafttreten der RoHS- Richtlinie 2011/65/EU fallen die RoHS- Anforderungen unter die CE- Kennzeichnungspflicht. Die Richtlinie beschränkt die Verwendung von gefährlichen Stoffen in elektronischen Geräten. In homogenen Werkstoffen dürfen folgende Grenzwerte für die genannten Stoffe nicht überschritten werden: Blei (0,1 %), Quecksilber (0,1 %), Cadmium (0,01 %), Sechswertiges Chrom (0,1 %), Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1 %), Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0,1 %), Bis(2-Ethylhexyl) phthalate (DEHP): < (0.1%), Benzyl butyl phthalate (BBP): < (0.1%), Dibutyl phthalate (DBP): < (0.1%), Diisobutyl phthalate (DIBP): < (0.1%)

Icon of GB/T 26572-2011

GB/T 26572-2011

Vergleichbar zu den RoHS Anforderungen in Europa sind auch beim Vertrieb von elektrischen und elektronischen Produkten bis zu einer Spannungsgrenze von 1500V (DC) und 1000V (AC) die Anforderungen bzgl. China RoHS zu beachten. Der Standard GB/T 26572-2011 spezifiziert derzeit dieselben 6 Verbotsstoffe wie EU RoHS mit den gleichen Grenzwerten. Jedoch gibt es Unterschiede zur EU- Richtlinie bzgl. Dokumentation, Kennzeichnung und möglicher Ausnahmen, die zu beachten sind.

Security

Zertifizierungen

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Common Criteria Part 1 - 3, Revision 3.1

The „Common Criteria for Information Technology Security Evaluation“ ist ein internationaler Standard für IT- Sicherheit der - als Grundlage zur Prüfung und Bewertung (Evaluation) der Sicherheitseigenschaften von IT- Komponenten und IT- Systemen, - als Richtlinie für die Entwicklung und Beschaffung von Produkten und Systemen mit IT- Sicherheitsfunktionen dient. In Deutschland kann durch die Erfüllung der Common Criteria mit einer Evaluationsstufe EAL 3+ zusätzlich auch die Erfüllung des deutschen Signaturgesetz (SigG / SigV) bestätigt werden. Nur Produkte die konform zum deutschen Signaturgesetz sind können für die Erstellung qualifizierte elektronischer Signaturen eingesetzt werden.

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BSI-TR-03119

Chipkartenleser die auch zum Lesen des neuen Personalausweises (nPa) geeignet sind müssen nach der BSI- Richtlinie BSI-TR-03119 zertifiziert sein. Die Richtlinie definiert 3 verschiedene Lesertypen (Basis-Leser, Standard-Leser und Komfort-Leser). Die Prüfung der Geräte erfolgt durch eine akkreditierte Prüfstelle, hierbei werden Protokolltests und funktionale Test durchgeführt.

 

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FIPS 201-1

Chipkartenleser die durch Mitarbeiter der US- Regierung eingesetzt werden, müssen eine Zertifizierung nach dem NIST Standard FIPS 201-1 besitzen. Dieser Standard definiert die Minimalanforderungen an Zugangskontrollsysteme, wie sie in der Homeland Security Presidential Directive 12 (HSPD 12) gefordert werden. Zugelassene Produkte werden durch GSA (General Services Administration) in der APL (Approved Product List) veröffentlicht.

Windows Hardware Kompatibilität

Unsere Cherry Produkte durchlaufen den Zertifizierungsprozess gemäß dem Windows Hardware Kompatibilitätsprogramm und halten sich dadurch an die Anforderungen und den Qualitätsstandard von Microsoft Windows.